Die ÖNORM B 1300 und B 1301 sind die zentralen österreichischen Normen für die Objektsicherheitsprüfung. Sie legen fest, wie und in welchen Abständen Wohn- und Nicht-Wohngebäude auf ihre Sicherheit geprüft werden müssen.

Was regelt die ÖNORM B 1300?

Die ÖNORM B 1300 richtet sich an Wohngebäude. Sie definiert standardisierte Verfahrensregeln für Objektsicherheitsprüfungen durch Sichtkontrolle — als präventives Instrument zur frühzeitigen Erkennung von Mängeln und Gefahrenquellen.

Der vollständige Name lautet: ÖNORM B 1300 – Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude – Regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen.

Was regelt die ÖNORM B 1301?

Die ÖNORM B 1301 erweitert die Prüfpflichten auf Nicht-Wohngebäude — darunter Bürogebäude, Gewerbeimmobilien, Einkaufszentren, Schulen, Hotels und öffentliche Gebäude.

Was wird bei einer Objektsicherheitsprüfung geprüft?

Prüfbereiche nach ÖNORM B 1300/B 1301

  • Tragwerk, Fassade und Außenanlagen
  • Dach- und Dachkonstruktion
  • Allgemeinbereiche (Stiegen, Gänge, Keller)
  • Technische Anlagen (Heizung, Elektro, Sanitär, Aufzüge)
  • Brandschutzeinrichtungen und Fluchtwege
  • Tiefgaragen und Parkflächen
  • Spielplätze und Außenanlagen

Wie oft muss geprüft werden?

  • Wohngebäude (ÖNORM B 1300): alle 5 Jahre empfohlen
  • Nicht-Wohngebäude (ÖNORM B 1301): je nach Nutzungsart 3–5 Jahre
  • Bei neu festgestellten Mängeln: umgehend nach Behebung

Was beinhaltet ein Prüfbericht von OPS JARC?

OPS JARC erstellt einen vollständigen Prüfbericht mit über 100 Seiten — inklusive Fotodokumentation, Bewertung aller geprüften Bereiche und priorisierten Handlungsempfehlungen. Der Bericht ist sofort einsetzbar für Behörden, Versicherungen und Gerichte. Lieferung innerhalb eines Arbeitstages nach der Begehung.

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