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OPS Jarc e.U.
(Facility Management Consulting)
Ihre Zufriedenheit ist unsere Priorität
Seit 2023 arbeite ich hart daran, Ihnen den besten Service zu garantieren. Wir kümmern uns um die spezifischen Wünsche unserer Kunden, also melden Sie sich und wir machen Ihnen ein persönliches Angebot!
Infos
BEGUTACHTUNG NACH ÖNORM B 1300 & B 1301
Gebäudeeigentümer und Hausverwaltungen sind per Gesetz in die Pflicht genommen und müssen die gefahrlose Benützung von Immobilien (Ein- und Mehrfamilienhäusern bzw. Wohnungen, Lagerhäusern, Tiefgaragen, Eisenbahnanlagen, etc.) sicherstellen. ÖNORM liefert mit der Sicherheitsprüfung die Methode. Mit der ÖNORM B 1300 „Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude − Regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen“ und der ÖNORM B 1301 „Objektsicherheitsprüfungen für Nicht-Wohngebäude – Regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und Begutachtungen“ können Gefahrenpotenziale frühzeitig erkannt werden.
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