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Ab dem 15. Juli 2024 können Sie den neuen Handwerkerbonus beantragen und von einer attraktiven Förderung für Handwerksleistungen profitieren. Im Rahmen des Konjunkturpakets „Wohnraum und Bauoffensive“ der Bundesregierung bietet der Handwerkerbonus finanzielle Unterstützung für Renovierungs- und Sanierungsprojekte im privaten Wohnbereich. Dieser Beitrag liefert Ihnen umfassende Informationen zu den Förderbedingungen, der Beantragung und wie Sie von dieser Maßnahme profitieren können.
Der Handwerkerbonus ist eine zentrale Maßnahme des „Wohnraum und Bauoffensive“-Pakets, das am 15. Juli 2024 in Kraft tritt. Ziel dieser Initiative ist es, der Bauwirtschaft neue Impulse zu geben, leistbaren Wohnraum zu schaffen und den Zugang zu Eigentum zu erleichtern. Die Bauwirtschaft hat 2023 einen signifikanten Rückgang der Auftragslage um 27 Prozent verzeichnet, was die Notwendigkeit von Unterstützungsmaßnahmen verdeutlicht.
Die Bundesregierung rechnet mit positiven Effekten auf die Bauwirtschaft und eine Steigerung der Beschäftigungszahlen. Der Handwerkerbonus soll dazu beitragen, bestehende Wohnräume zu verbessern und ökologischen Sanierungsimpulsen zu setzen.
Der Handwerkerbonus bietet finanzielle Anreize für Handwerksleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich. Dies umfasst:
Renovierungen und Sanierungen im eigenen Zuhause, wie Ausmalen, Kücheneinbau und Fliesenlegen.
Arbeiten im Zusammenhang mit dem Hausbau oder der Wohnraumschaffung.
Förderfähig sind Arbeitsleistungen, die ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025 erbracht wurden. Es gibt zwei Förderperioden:
Kalenderjahr 2024: Maximal 2.000 Euro pro Person und Wohneinheit.
Kalenderjahr 2025: Maximal 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit.
Insgesamt stehen 300 Millionen Euro für diese Maßnahme zur Verfügung.
Die Antragsphase für den Handwerkerbonus beginnt am 15. Juli 2024. Der Antrag kann über die Website www.handwerkerbonus.gv.at gestellt werden. Hier sind die wesentlichen Schritte zur Beantragung:
Rechnungen aufbewahren: Alle Rechnungen müssen die Arbeitsleistungen separat ausweisen und aufbewahrt werden.
Antrag einreichen: Der Antrag kann online über die bereitgestellte Plattform gestellt werden. Es ist wichtig, die erforderlichen Daten wie Name, Adresse und IBAN anzugeben.
Identifikation: Zur Identifikation muss entweder ID Austria verwendet oder ein gültiger Lichtbildausweis hochgeladen werden.
Zusammenfassung von Rechnungen: Mehrere Rechnungen können in einem Antrag zusammengefasst werden, was die Antragstellung vereinfacht.
Pro Kalenderjahr kann nur ein Antrag eingebracht werden, und der Förderbetrag muss mindestens 50 Euro betragen.
Um Fehler bei der Antragsstellung zu vermeiden, beachten Sie folgende Punkte:
Fehlerhafte Daten: Stellen Sie sicher, dass alle persönlichen Daten korrekt sind.
Förderdaten: Der Betrag der Arbeitsleistung muss auf der Rechnung eindeutig erkennbar sein. Rabattierungen müssen berücksichtigt werden.
Transportkosten: Diese sind nicht förderfähig und müssen separat ausgewiesen werden.
Rechnungs- und Zahlungsbeträge: Der Betrag auf der Rechnung muss mit dem gezahlten Betrag übereinstimmen.
Leistungsort und Zeitraum: Der Ort der Leistungserbringung muss klar erkennbar und der Zeitraum der Arbeiten muss innerhalb des förderbaren Zeitraums liegen.
Laut Bundeskanzler Karl Nehammer bietet der Handwerkerbonus eine umfassende Unterstützung für die Bauwirtschaft und verbessert den Zugang zu leistbarem Wohnraum. Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner hebt hervor, dass dieser Bonus besonders für Neubau- und Sanierungsprojekte in Niederösterreich von großer Bedeutung ist. Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher betont, dass der Bonus nicht nur Handwerksbetriebe unterstützt, sondern auch zur Schaffung und Sanierung von Wohnraum beiträgt. Wolfgang Ecker, Präsident der Wirtschaftskammer Niederösterreich, sieht im Handwerkerbonus einen wichtigen Schritt zur Belebung der Bauwirtschaft und zur Unterstützung kleiner und mittelständischer Betriebe.
Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen die Website www.handwerkerbonus.gv.at zur Verfügung. Auch die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) übernimmt die Abwicklung der Anträge. Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der Hotline +43 50506 859 333.
Zusätzlich können Sie Werbemittel wie Poster herunterladen, um Ihre Kunden auf den Handwerkerbonus aufmerksam zu machen.
Dieser umfassende Beitrag soll Ihnen einen klaren Überblick über den Handwerkerbonus geben und Ihnen helfen, die Vorteile dieser Förderung optimal zu nutzen. Besuchen Sie unsere Website für weitere Details und starten Sie Ihre Projekte noch heute!
Förderfähige Handwerksleistungen
Hier eine Übersicht über die geförderten Handwerksleistungen nach Berufsgruppen:
Baumeister:
Betätigung als Generalunternehmer, Übernahme der Baukoordination, Ausführung von Hochbauten, Tiefbauten und anderen verwandten Bauten aller Art und Größenordnungen.
Nicht förderfähig: Vertretung des Auftraggebers vor Behörden, Gesamtplanungsaufträge, Erstellung von Leistungsverzeichnissen.
Baugewerbetreibender:
Ausführung von Hochbauten, Tiefbauten, Abbrucharbeiten, Tiefbohrungen und Erdbewegungsarbeiten.
Nicht förderfähig: Gesamtplanungsaufträge, Erstellung von Leistungsverzeichnissen.
Bodenleger:
Herstellen, Verlegen und Instandhalten von Estrichen, Nutzböden, Parkettböden, elastischen Böden und textile Böden.
Nicht förderfähig: Umweltgerechte Entsorgung von Altböden.
Brunnenmeister:
Bau von Brunnen, Einbau von Pumpen, Errichtung von Brunnenhäusern und Wasserfassungsanlagen.
Nicht förderfähig: Entnahme und Lagerung von Bodenproben aufgrund behördlicher Aufträge.
Dachdecker:
Verarbeiten und Abdichten von Materialien im Dach- und Fassadenbereich, Herstellung von Wärmedämmstoffen.
Nicht förderfähig: Installation von PV- oder Solar-Anlagen, die bereits durch andere Förderungen unterstützt wurden.
Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung:
Reinigung und Beschichtung von Fußböden, Fassadenreinigung, Imprägnierung.
Nicht förderfähig: Keine spezifischen Ausnahmen angegeben.
Drechsler:
Anfertigung von Geländern.
Nicht förderfähig: Anfertigung von Möbelfüßen.
Elektrotechnik:
Erneuerung und Reparatur von Elektro-, Blitzschutz- und Alarmanlageninstallationen.
Nicht förderfähig: Keine spezifischen Ausnahmen angegeben.
Gas- und Sanitärtechnik:
Reparatur und Wartung von Gas- und Sanitärinstallationen.
Nicht förderfähig: Neuerrichtung von fossilen Heizungssystemen.
Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer:
Ausführung und Reparatur von Verglasungen, Bearbeitung von Glas und Glasersatzstoffen.
Nicht förderfähig: Fahrzeugverglasung, Herstellung und Montage von Spiegeln, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind.
Hafner:
Errichtung und Wartung von Kachelöfen, Heizkaminen und gesetzten Herdanlagen.
Nicht förderfähig: Kachelöfen, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden.
Handelsgewerbe:
Aufbau und Montage von Einbaumöbeln/Einbauküchen, Anschluss von Geräten an vorhandene Installationen.
Nicht förderfähig: Montage von beweglichen Möbeln.
Heizungstechnik und Lüftungstechnik:
Errichtung und Wartung von Heizungs- und Lüftungsanlagen.
Nicht förderfähig: Neuerrichtung von fossilen Heizungssystemen.
Holzbaumeister (Zimmermeister):
Herstellung von Stiegen, Fußböden, Dachstühlen, Holzveranden.
Nicht förderfähig: Nicht fest mit dem Boden verbundene Spielgeräte.
Kälte- und Klimatechnik:
Errichtung, Wartung und Reparatur von Kälte- und Klimatechnischen Installationen.
Nicht förderfähig: Keine spezifischen Ausnahmen angegeben.
Kommunikationselektronik:
Errichtung, Wartung und Reparatur von Smart Home Systemen und Kommunikationssystemen.
Nicht förderfähig: Keine spezifischen Ausnahmen angegeben.
Kunststoffverarbeitung:
Errichtung von Schwimmbadanlagen, Einbau von Fenstern und Türen.
Nicht förderfähig: Keine spezifischen Ausnahmen angegeben.
Landschaftsgärtner:
Anlegen von Bewässerungsanlagen, Pflanzen von Bäumen, Gartengestaltung.
Nicht förderfähig: Reine Gartenpflegeleistungen wie Rasenmähen, Heckenschnitt.
Maler und Anstreicher; Lackierer; Vergolder und Staffierer:
Beschichten und Gestalten von Oberflächen im Innen- und Außenbereich.
Nicht förderfähig: Tätigkeiten an beweglichen Gegenständen.
Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau; Metalltechnik für Schmiede:
Anfertigung von Geländern, Carports, Treppenliften.
Nicht förderfähig: Keine spezifischen Ausnahmen angegeben.
Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik:
Wartung und Reparatur von mechatronischen Anlagen wie Treppenliften und Aufzügen.
Nicht förderfähig: Montagearbeiten von Sonnenschutz-Einrichtungen, die bereits über Landesförderungen gefördert wurden.
Oberflächentechnik und Metalldesign:
Oberflächentechnische Arbeiten und Metalldesignarbeiten an unbeweglichen Gegenständen.
Nicht förderfähig: Metalldesignarbeiten an beweglichen Gegenständen.
Platten- und Fliesenleger:
Bearbeiten und Verlegen von Platten und Fliesen als Wand- oder Bodenbelag.
Nicht förderfähig: Keine spezifischen Ausnahmen angegeben.
Pflasterer:
Gestaltung und Instandhaltung von Wegen, Terrassen, Hauseinfahrten.
Nicht förderfähig: Keine spezifischen Ausnahmen angegeben.
Rauchfangkehrer:
Sanierung und Reinigung von Abgasanlagen, Reinigung von Dunstabzugskanälen.
Nicht förderfähig: Tätigkeiten aufgrund eines behördlichen Auftrags.
Schädlingsbekämpfung:
Taubenabwehr, Bekämpfung von Holzschädlingen, Schwammsanierung.
Nicht förderfähig: Keine spezifischen Ausnahmen angegeben.
Spengler:
Herstellung und Instandhaltung von Dach- und Wandeindeckungen, Herstellung von Kunstspenglerarbeiten an festen Gebäudeteilen.
Nicht förderfähig: Galanterie-Arbeiten wie Kunstgegenstände oder bewegliche Kücheneinrichtungen.
Sprengunternehmer:
Sprengung von felsigem Boden für Neubauten oder Erweiterungen.
Nicht förderfähig: Keine spezifischen Ausnahmen angegeben.
Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeugung und Terrazzomacher:
Herstellung, Verlegen und Instandhaltung von Steinbauten im Innen- und Außenbereich.
Nicht förderfähig: Sanierungen an Grabsteinen oder Grabanlagen.
Stukkateure und Trockenausbauer:
Durchführung von Stuckateur- und Trockenbauarbeiten, Herstellung von Wärmedämmverbundsystemen.
Nicht förderfähig: Keine spezifischen Ausnahmen angegeben.
Tapezierer und Dekorateure:
Herstellung und Anbringung von Wandverkleidungen und Bodenbelägen, Polsterung fester Sitzgelegenheiten.
Nicht förderfähig: Keine spezifischen Ausnahmen angegeben.
Tischler, Holzgestalter und Modellbauer:
Herstellung und Reparatur von Einbaumöbeln, Türen, Fenstern.
Nicht förderfähig: Arbeiten an beweglichen Möbeln.
Vulkaniseur und Reifenmechaniker:
Montage und Wartung von festen Reifenanlagen an Gebäuden.
Nicht förderfähig: Reifenwechsel oder Wartungsarbeiten an Fahrzeugen.
Waffen- und Munitionshändler einschließlich Büchsenmacher:
Keine förderfähigen Tätigkeiten.
Weinbau und Kellerwirtschaft:
Errichtung und Instandhaltung von Rebanlagen, Bau von Kellereieinrichtungen.
Nicht förderfähig: Produktionsprozesse von Wein oder Kellerwirtschaft.
Die Beantragung des Handwerkerbonus ist einfach und erfolgt in wenigen Schritten:
Erfassung der Leistung: Erfassen Sie die förderfähigen Handwerksleistungen ab dem 1. März 2024.
Antragstellung: Reichen Sie den Antrag gemeinsam mit der Originalrechnung des Handwerkers sowie dem Zahlungsnachweis bei der zuständigen Behörde ein.
Förderzusage: Nach Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen die Förderung gutgeschrieben. Achten Sie darauf, dass der Antrag innerhalb des Kalenderjahres gestellt werden muss, in dem die Leistung erbracht wurde.
Steuerliche Berücksichtigung: Beachten Sie, dass die Förderung in Ihrer Einkommensteuererklärung angegeben werden muss, um eine doppelte Förderung zu vermeiden.
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